Du musst 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein, dann darfst du auch Krafträder der Klasse A1 fahren, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Nach dem Absolvieren einer Fahrerschulung mit 4 theoretischen und 5 praktischen Einheiten wird auf die theoretische und praktische Prüfung verzichtet. Die Berechtigung ist nur in Deutschland gültig und wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert. Diese Erweiterung der Fahrerlaubnis berechtigt aber nicht zur Aufstiegsprüfung auf die Fahrerlaubnis A2.
Unser Komplettpreis:
1170,00 €