Führerscheinklasse B196

Führerscheinklasse B196

Du musst 5 Jahre im Besitz der Klasse B sein, dann darfst du auch Krafträder der Klasse A1 fahren, das heißt Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
Nach dem Absolvieren einer theoretischen und praktischen Fahrerschulung wird auf die theoretische und praktische Prüfung verzichtet. Die Berechtigung ist nur in Deutschland gültig und wird im Führerschein durch die Eintragung der Schlüsselzahl 196 bei der Fahrerlaubnisklasse B dokumentiert. Diese Erweiterung der Fahrerlaubnis berechtigt aber nicht zur Aufstiegsprüfung auf die Fahrerlaubnis A2.

Unser Komplettpreis:
1170,00 €