Die Bundesregierung plant eine umfassende Reform der Fahrausbildung und des Führerscheinerwerbs. Ziel ist es, die Ausbildung für den Führerschein moderner, flexibler und bezahlbarer zu gestalten. Die neuen Regelungen sollen 2027 in Kraft treten, jedoch befinden sich viele Details noch im Gesetzgebungsverfahren und können sich bis zur endgültigen Verabschiedung noch ändern.
Hier findet ihr die derzeit bekannten Reformpläne und deren mögliche Auswirkungen.
Theoretische Ausbildung
In Zukunft soll es nicht mehr verpflichtend sein, am klassischen theoretischen Unterricht in der Fahrschule teilzunehmen. Stattdessen soll sich das Wissen selbstständig angeeignet werden, zum Beispiel durch eine Lern-App wie die „FahrschulApp“. Zusätzlich können Fahrschulen Unterricht analog oder digital anbieten, wobei es keine Vorschrift für die Themenwahl mehr gibt. Somit können Fahrschulen für ihren Unterricht bestimmte Themen didaktisch reduzieren, bzw. um sinnvolle und interessante Themen erweitern.
Theoretische Prüfung
Der Fragenkatalog, aus welchem die Fragen für die theoretische Prüfung entnommen werden, soll von über 1100 Fragen auf ca. 800 Fragen gekürzt werden. Außerdem sollen sich die Kriterien für das Bestehen der theoretischen Prüfung ändern: In Zukunft dürfen maximal drei Fragen falsch beantwortet werden, wobei es einzelne Fragen gibt, die gar nicht falsch beantwortet werden dürfen.
Praktische Ausbildung – Sonderfahrten
Für die praktische Ausbildung soll die Pflicht für 12 Sonderfahrten (5x Überland, 4x Autobahn, 3x Nachtfahrt) auf das Minimum (Überland, Autobahn und Nachtfahrt á 45 Min) reduziert werden. Sollten nach diesen drei Fahrstunden die Ausbildungsziele nicht erreicht sein, sollen nach Ermessen des Fahrlehrers/der Fahrlehrerin weitere Sonderfahrten absolviert werden.
Praktische Ausbildung – Laienausbildung
Die Laienausbildung soll in einzelnen Bundesländern als Versuchsprojekt eingeführt werden. Je nach Bundesland kann dies aus Ausbildung gewählt werden. Für die Ausbildung müssen zunächst sechs Fahrstunden in der Fahrschule absolviert werden und nach einer Einweisung der Begleitpersonen müssen die Fahrschüler/innen 500 bis 600 Kilometer mit Begleitperson protokolliert fahren. Danach müssen wieder sechs Fahrstunden absolviert werden und im Anschluss weitere 400 bis 500 Kilometer mit Begleitperson gefahren werden.
Abschließend werden in der Fahrschule weiterhin Fahrstunden absolviert bis die Prüfungsreife erlangt wird.
Praktische Prüfung
Die Dauer der praktischen Prüfung soll sich von 55 Minuten auf 40 Minuten reduzieren, wobei sich die Fahrzeit von 30 Minuten auf 25 Minuten verkürzen soll. Vor der praktischen Prüfung muss weiterhin die Prüfungsreife festgestellt werden, zukünftig muss diese zusätzlich dokumentiert werden. Für die Fahrschüler/innen bringt das somit keine Änderung mit sich.
Informationsveranstaltung zur Führerscheinreform 2027
Am 09. Oktober ab 18:30 Uhr in der Filiale in der Limesstr. werden wir die geplanten Änderungen näher beleuchten, unverbindlich darüber aufklären und unsere Einschätzung für die Auswirkungen abgeben. Eine Anmeldung für diese Veranstaltung ist nicht nötig, wir freuen uns auf euer Kommen.
